Elektronische Rechnung
Geltungsbereich & Verpflichtung
Wenn Ihr Unternehmen Lieferungen oder Leistungen für öffentliche Auftraggeber in Mecklenburg‑Vorpommern erbringt, müssen Sie Ihre Rechnungen elektronisch über die zentrale Plattform OZG‑RE übermitteln. Seit dem 01. April 2023 besteht verbindlich die Pflicht, Rechnungen elektronisch auszustellen und zu übermitteln.
Liste der Leitweg-ID´s des Amtes Neverin und der amtsangehörigen Gemeinden
Leitweg-ID's öffnen
- Amt Neverin: 13071957-K000-74
- Gemeinde Beseritz (c/o Amt Neverin): 13071009-K000-51
- Gemeinde Blankenhof (c/o Amt Neverin): 3071010-K000-72
- Gemeinde Brunn (c/o Amt Neverin): 13071019-K000-67
- Gemeinde Neddemin (c/o Amt Neverin): 13071104-K000-09
- Gemeinde Neuenkirchen (c/o Amt Neverin): 13071108-K000-93
- Gemeinde Neverin (c/o Amt Neverin): 13071111-K000-59
- Gemeinde Sponholz (c/o Amt Neverin): 13071140-K000-86
- Gemeinde Staven (c/o Amt Neverin): 13071141-K000-10
- Gemeinde Trollenhagen (c/o Amt Neverin): 13071145-K000-94
- Gemeinde Woggersin (c/o Amt Neverin): 13071161-K000-42
- Gemeinde Wulkenzin (c/o Amt Neverin): 13071166-K000-50
- Gemeinde Zirzow (c/o Amt Neverin): 13071170-K000-3
Übermittlung & Formate
Sie melden sich einmal bei OZG-RE an („registrieren“). Über OZG‑RE können Sie wählen, wie Sie Ihre elektronische Rechnung einreichen:
- Per Webformular („Weberfassung“) — Rechnung online eingeben.
- Durch Upload einer entsprechenden Datei (im korrekten Format).
- Alternativ: per IT-Schnittstelle (z. B. automatisiert über Webservice) oder — falls freigeschaltet — per E-Mail. Allerdings darf eine E-Mail dann immer nur eine Rechnung enthalten.
Pflichtangaben
Damit Ihre elektronische Rechnung angenommen werden kann, müssen folgende Informationen enthalten sein:
- Eine sogenannte Leitweg-ID — das ist die elektronische Adresse des Rechnungsempfängers (z. B. das öffentliche Amt), die Ihnen der Auftraggeber mitteilt.
- Bankverbindungsdaten (für die Zahlung)
- Zahlungsbedingungen
- E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
- Lieferantennummer und ggf. Bestellnummer (sofern vorhanden)
Zusätzliche Anlagen (z. B. Lieferscheine, Leistungsnachweise) dürfen mitgeschickt werden — z. B. als PDF, Bilddatei oder CSV. Wichtig: Die Gesamtgröße darf 15 MB nicht überschreiten und insgesamt dürfen nicht mehr als 200 Dateien drin sein (Rechnung + Anlagen).
Hinweise (Besonderheiten)
Beachten Sie die Anforderungen an eine elektronische Rechnung nach dem Standard XRechnung in der jeweils aktuellen Fassung.
XRechnung ist ein Standard zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und wurde von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) herausgegeben.
XRechnung ist eine Konkretisierung („Core Invoice Usage Specification“ beziehungsweise „CIUS“) der europäischen Norm für elektronische Rechnungsstellung und steht nicht in Konkurrenz zur europäischen Norm.