Elektronische Rechnung

Geltungsbereich & Verpflichtung

Wenn Ihr Unternehmen Lieferungen oder Leistungen für öffentliche Auftraggeber in Mecklenburg‑Vorpommern erbringt, müssen Sie Ihre Rechnungen elektronisch über die zentrale Plattform OZG‑RE übermitteln. Seit dem 01. April 2023 besteht verbindlich die Pflicht, Rechnungen elektronisch auszustellen und zu übermitteln.

Liste der Leitweg-ID´s des Amtes Neverin und der amtsangehörigen Gemeinden

Übermittlung & Formate

Sie melden sich einmal bei OZG-RE an („registrieren“). Über OZG‑RE können Sie wählen, wie Sie Ihre elektronische Rechnung einreichen:

Pflichtangaben

Damit Ihre elektronische Rechnung angenommen werden kann, müssen folgende Informationen enthalten sein:

Zusätzliche Anlagen (z. B. Lieferscheine, Leistungsnachweise) dürfen mitgeschickt werden — z. B. als PDF, Bilddatei oder CSV. Wichtig: Die Gesamtgröße darf 15 MB nicht überschreiten und insgesamt dürfen nicht mehr als 200 Dateien drin sein (Rechnung + Anlagen).

Hinweise (Besonderheiten)

Beachten Sie die Anforderungen an eine elektronische Rechnung nach dem Standard XRechnung in der jeweils aktuellen Fassung.

XRechnung ist ein Standard zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und wurde von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) herausgegeben.

XRechnung ist eine Konkretisierung („Core Invoice Usage Specification“ beziehungsweise „CIUS“) der europäischen Norm für elektronische Rechnungsstellung und steht nicht in Konkurrenz zur europäischen Norm.